Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Kleinunternehmer gemäß § 19 ABS. 1 UStG
German-Expedition Kleintransporte
Inhaber: Marco Willekin
Adolfstraße 15
52531 Übach-palenberg
Deutschland
Vertreten durch: Marco Willekin
Steuernummer: 213/5111/4211
Kontakt
Tel: 02451/9065598
Mobil: 0176/64994415
E-Mail: info@german-expedition.de
Verantwortlich für den Inhalt:
Marco Willekin
Adolfstraße 15
52531 Übach-palenberg
Deutschland
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
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Urheberrecht
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AGB
Firma GERMAN-EXPEDITION Kleintransporte
Unsere Tätigkeiten und unser Handeln bezieht sich auf Nationale Beförderungen von Kleintransporte die ausdrücklich nicht dem GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz) unterliegen.
Der Beförderungs/Transportvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer kommt durch die mündliche oder schriftliche Annahme des Angebotes des Auftraggebers an den Auftragnehmer zustande. Die Beförderung erfolgt auf Basis der aufgeführten Beförderungsbedingungen.
Zustellung und Auslieferung von Sendungen erfolgen an den Empfänger oder sonstige Personen, von denen nach den Umständen angenommen werden muß, daß sie zur Annahme der Sendung berechtigt sind.
Der Auftragnehmer bestimmt Art und Weg der Sendung. Es werden von Auftragnehmer seite KEINE Andere Transporteure oder Unternehmen mit der Beförderung der Sendung beauftragt.
Stand und Wartezeiten bei dem Auftraggeber / Versender / Empfänger werden je als volle Stunde mit 38€ brutto berechnet.
Eine angefangene Stunde Wartezeit wird ebenfalls als volle Stunde berechnet.
Die Berechnung der Aufträge erfolgen nach der jeweiligen Preisliste oder nach mündlicher oder schriftlicher Einzelabsprache.
Rechnungen werden wöchendlich erstellt und sind sofort spätestens innerhalb von 10 Werkstagen fällig.
Alle Preise sind Gesamtbeträge, da wir ein Kleinunternehmen im Sinne von §19 ABS. 1 UStG sind. Somit erfolgt die Rechung ohne Ausweis der Umsatzsteuer nach § 19 UStG.
Unterschreitet der Brutto Rechnungsbetrag 50,00 Euro, wird eine Gebührenpauschale von 4,50 Euro Brutto! für die Rechnungsstellung erhoben.
Wird die offenstehende Rechnung fällig, so wird die Firma German-Expedition Kleintransporte im weiteren Verlauf sofort eine Sperrung des Kundenkontos vornehmen und ist berechtigt, etwaige Stellen davon in Kenntnis zu setzen.
Angebote im Sinne von Auftragserteilungen sind mit 50% des Gesamtbetrags bis 0:00 Uhr des jeweiligen Angebots-Ausstellungsdatum als Sofortüberweisung/Echtzeitüberweisung zu leisten.
Andernfalls steht der German-Expedition Kleintransporte frei die Auftragserteilung als annuliert einzustufen oder diese zu stornieren.
Die Anzahlung kann in Bar erfolgen, oder auf das Geschäftskonto der German-Expedition Kleintransporte.
Die German-Expedition Kleintransporte ist berechtigt die geleistete Anzahlung bei nicht Einhaltung des Vertrages seitens Auftraggeber als Aufwandsentschädigung/Schadenersatz einzubehalten.
Darüber hinaus ist die German-Expedition Kleintransporte berechtigt auch die bis dahin nicht geleistete Anzahl als Aufwandsentschädigung/Schadenersatz einzufordern.
Der Restbetrag in höhe von 50% der Rechnung kann nach Vollendung der durchgeführten Dienstleistung durch die German-Expedition Kleintransporte als Sofortüberweisung/Echtzeitüberweisung oder auch in Bar geleistet werden.
Die Bankverbindung finden Sie im Angebotsschreiben und/oder in der Auftragserteilung wie auf der Rechnung.
German-Expedition Kleintransporte ist berechtigt, bei fälligen Rechnungen die Sendung solange zurückzuhalten, bis das Konto ausgeglichen ist.
Im Falle des Verzuges dürfen je angefangener Kalendermonat 1 % Zinsen berechnet werden. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nicht zulässig.
German-Expedition Kleintransporte ist berechtigt, Sendungen auf Grund der Inhaltserklärung lt. Versandpapiere zurückzuweisen.
Sollte eine der Bestimmungen der Beförderungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung aus dem HGB in Kraft.
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Heinsberg.
BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN
Wir arbeiten bei Speditionsaufträgen ausschließlich nach den Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen (ADSp) in der neusten Fassung und bei Transportaufträgen zu den AGNB. Die Versicherung des Transportgut liegt demnach ausdrücklich im Verantwortungsbereich des Auftragsgebers bzw. Versenders.
Wir die German-Expedition Kleintransporte verfügen über einen umfangreichen und vielseitigen versicherungsschutz wie folgt:
– Gewerbliche Betriebshaftpflichtversicherung.
– Gewerbliche Umwelthaftpflichtversicherung.
– Gewerbliche Ökoschutzversicherung.
– Frachtführerversicherung.
– Güterschadenhaftpflicht-Versicherung gemäß ADSp für 8,33 > 40 > SZR innerdeutsch.
Die Güterschadenshaftpflicht-Versicherung kann bei Bedarf in Echtzeit an den jeweiligen Warenwert/Gegenstandswert über die 40> SZR hinaus angepasst beziehungsweise angehoben werden.
Ausgeschlossen sind Waren, die durch ihre Beschaffenheit anders Waren beeinträchtigen und gefährden, die Fäulnis und schnellem Verderben ausgesetzt sind und gefährliche Güter, für die Dokumentations oder Kennzeichnungspflicht nach der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße vorgesehen sind.
Ebenso Güter, die auch Bestandteil der Bestimmungen der IATA sind. Werden derartige Güter ohne besonderen Hinweis übergeben, so haftet der Auftraggeber auch ohne Verschulden für jeden daraus entstehenden Schaden.
Jede Sendung muss handelsüblich verpackt sein und mit ordnrungsgemäßen Befestigung gut lesbarer Versandanzeige versehen sein. Sendungen, die nach dem Ermessen von Fa. German-Expedition Kleintransporte unzulänglich verpackt sind, sind von der Beförderung ausgeschlossen.
Sollte eine Sendung falsch adressiert sein, so wird die Fa. German-Expedition Kleintransporte die Sendung an den Absender zu dessen Lasten zurück transportiert.
Der Auftraggeber wird die Fa. German-Expedition Kleintransporte bei Verlust, Beschädigung oder Verzögerung von allen Ansprüchen Dritter einschließlich eigener Versicherung freistellen, die über die von Fa. German-Expedition Kleintransporte im Rahmen dieser Beförderungsbedingungen zugestandene Haftung hinausgehen würde.
Alle Ansprüche gegenüber der Fa. German-Expedition Kleintransporte aufgrund beschädigter oder abhanden gekommener Sendung verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag der Versendung.
Der Tausch von Pfand oder Euro Tausch Paletten ist nicht möglich und muss daher im Vorfeld
zwischen Versender und Empfänger ausgehandelt werden.
Zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche muss der Absender über seinen Absendebeleg (German-Expedition Kleintransporte Versandanzeige oder ein anderer von German-Expedition Kleintransporte genehmigter Beleg) verfügen.
Tritt ein Schadensereignis ein, das voraussichtlich zu einem Ersatzanspruch führen wird, so ist unverzüglich die Fa. German-Expedition Kleintransporte zu unterrichten.
Als Gerichtsstand und Erfüllungsort gilt Heinsberg.